Güterstand

Netnotar erklärt Ihnen den Güterstand in der Ehe, wie Sie diesen mit einem Ehevertrag gestalten oder ändern können und worin die Vorteile eines zusätzlichen Erbvertrages liegen.

3 Güterstände in der Schweiz:

Die Schweiz kennt die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft als möglichen Güterstand. Mit einem Ehevertrag kann frei gewählt werden welchem Güterstand man unterstehen will. Zwingend ist lediglich, dass jede Ehe einem dieser Güterstände unterliegt. Eine Mischung der Güterstände ist nicht möglich. Durch Ehe und Erbvertrag, bestehen jedoch gewisse Gestaltungsmöglichkeiten.

Errungenschaftsbeteiligung

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der gesetzliche Güterstand, wird kein Ehevertrag geschlossen gilt dieser Güterstand mit ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Ehe. Das Vermögen wird in vier Gütermassen eingeteilt. Jeder Ehegatte hat jeweils ein Eigengut und eine Errungenschaft. Zur Errungenschaft gehören die Vermögenswerte, die Sie während der Ehe entgeltlich erwerben. Das Eigengut enthält die Vermögenswerte, zu der die eheliche Gemeinschaft nichts beigetragen hat.

Für Paare die verheiratet sind und der Errungenschaftsbeteiligung unterstehen bedeutet ein Wechsel des Güterstandes, dass eine aufwändige güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen werden muss. Ein Ehevertrag lohnt sich daher meist nur um gesetzliche Vorgaben abzuändern.

Netnotar bietet verheirateten Paaren daher die Möglichkeit den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung in einem Ehe und Erbvertrag zu gestalten. Sie begünstigen sich gegenseitig optimal.  Auf diese Weise verhindern Sie, dass der überlebende Ehegatte gewichtige Vermögenswerte veräussern muss, um Erbansprüche der Nachkommen zu befriedigen. Mehr zum Angebot von Netnotar finden Sie hier.

Gütertrennung

Die Gütertrennung ist der einfachste Güterstand. Es bestehen nur 2 Vermögensmassen: Das Vermögen der Ehefrau und das Vermögen des Ehemannes. Jeder Ehegatte verwaltet, sein Vermögen und verfügt alleine darüber. Neben diesen einfachen Verhältnissen profitiert man von einfacher Haftung, einfacher Auflösung und tiefen notariellen Gebühren.

Mit Netnotar können Brautleute die bald heiraten sich für die Gütertrennung entscheiden. Sie schliessen dazu einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ehevertrag noch bevor Sie den Bund der Ehe eingehen. Unfaire Resultate verhindern Sie mit einem jährlichen Ausgleich des Überschusses. Mehr zum Angebot von Netnotar finden Sie hier.

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren

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Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft entsteht ausschliesslich dann, wenn Mann und Frau diesen Güterstand in einem Ehevertrag vereinbaren. Kern des Vermögens bildet das Gesamtgut. Es gehört während der Ehe den Ehegatten gesamthaft. Will einer der Ehegatten etwas aus dem Gesamtgut verkaufen braucht er daher die Zustimmung des anderen.

Verwaltung, Verfügung und Haftung in einer Gütergemeinschaft sind komplex. Netnotar bietet daher für die Wahl der Gütergemeinschaft keine Weblösung.